Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Beschwerdemanagement nach MiFID II
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt


Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden
Sie in unserem finden Sie in unserem Impressum.

Information über Herkunftsnachweise bei Bartransaktionen

Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen, sowie der Annahme von Sorten- und Edelmetallen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Wir müssen Sie daher in solchen Fällen bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.

Geeignete Belege können gemäß der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
  • letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.


Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro können wir künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen.

Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 5 Arbeitstagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Volksbank Mittelhessen eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Volksbank Mittelhessen eG
Schiffenberger Weg 110
35394 Gießen

Tel.: 0641 7005-0
Fax: 0641 7005-891909
E-Mail: info@vb-mittelhessen.de

Vertreten durch den Vorstand:
Dr. Peter Hanker, Dr. Lars Witteck, Michael Müller
Generalbevollmächtigte: Karen Weber, Dr. Philipp Stein

Die Volksbank Mittelhessen eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung tätig.

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:
IHK Gießen-Friedberg
Lonystraße 7, 35390 Gießen
www.giessen-friedberg.ihk.de

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Die Volksbank Mittelhessen eG ist Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Wir sind als Mehrfachvermittler eingetragen im Versicherungsvermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0180 6 00 58 50  
(0,20 Euro pro Anruf)

www.vermittlerregister.info

Registernummer: D-6I2U-CDJRK-18

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der

R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0800 533-1112*
*Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Reinsburgstr. 19
70178 Stuttgart
Telefon: 089 3800-0

Proxalto Lebensversicherung AG
20083 Hamburg

Die Volksbank Mittelhessen eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V sowie der Allianz Leben und der Generali Leben. Die Provision ist in der von Ihnen an die vorgenannten Versicherer zu zahlenden Versicherungsprämien enthalten, weitere Vergütungen in Form von Bonifikationen, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

 

Informationen über unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten im Versicherungsvertrieb

Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen wir uns in der Geschäftsbeziehung mit Ihnen leiten lassen. Bei der Vielfalt unserer geschäftlichen Aktivitäten können jedoch Interessenkonflikte auftreten. Nachfolgend informieren wir Sie, welche Vorkehrungen wir getroffen haben, um diese Interessenkonflikte zu vermeiden.

Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil auswirken können, haben wir vielfältige organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind

  • die Trennung der Verantwortlichkeiten,
  • die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Ihnen, für die Bank oder privaten Geschäften der Mitarbeiter,
  • Beachtung der Vertriebsgrundsätze.


Unsere Mitarbeiter dürfen Geschenke oder sonstige Zuwendungen grundsätzlich nicht annehmen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung ausgeschlossen ist.

Des Weiteren haben wir organisatorische Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass sich die Vergütung unserer Mitarbeiter zu Ihrem Nachteil auswirken kann.


Schlichtungsstellen:

Ombudsmann der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR
Schellingstraße 4
10785 Berlin
http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle

 

Ombudsmänner für Versicherungen

Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Prüfungsverband
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main, erreichbar unter www.genossenschaftsverband.de.


Beteiligungen gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5f. VersVermV
:

Direkte oder indirekte Beteiligungen der Volksbank Mittelhessen eG von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens bestehen nicht.

Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital der Volksbank Mittelhessen eG.

Erklärung Berücksichtigung nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.