Absicherung von Ausfallrisiken

durch Dokumentengeschäfte und Garantien

Egal ob Import oder Export, ein über die Bank abgewickeltes Dokumentengeschäft schafft Vertrauen zwischen den Handelspartnern. Exporteure sichern sich durch Dokumentengeschäfte gegen Ausfallrisiken ab, Importeure sichern ihre Liquidität bis zur Übergabe der Waren oder Dienstleistungen ihre Liquidität.

Ob Akkreditiv, Dokumenteninkasso oder Garantie, gemeinsam mit unseren Spezialisten finden Sie die passende Lösung zur Absicherung von Ausfallrisiken.

Wir beraten Sie gerne!

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Ihnen zur Verfügung stehenden Absicherungsmöglichkeiten.

Vorauskasse/Anzahlung (Advance Payment/Down Payment)

Der Käufer zahlt den Kaufpreis vollständig (Vorauskasse) oder teilweise (Anzahlung) vor Produktion bzw. Lieferung und/oder Leistung.

Bei der Vorkasse erhält der Verkäufer den vollen Kaufpreis vor Produktion bzw. Lieferung und/oder Leistung. Dies schont die Liquidität und ggf. die Kreditlinie des Verkäufers. Die Vorauskasse kann beispielsweise für Einkäufe und die Produktion genutzt werden.

Bei der Anzahlung erhält der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises vor Produktion bzw. Lieferung und/oder Leistung. Der verbleibende Kaufpreisanteil wird später bezahlt. In der Praxis sind Kombinationen aus Anzahlung und Akkreditiv üblich.

Zahlungsgarantie (Payment Guarantee)

Die Zahlungsgarantie sichert den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer ab. Bei der Zahlungsgarantie entspricht der Betrag in der Regel dem Wert der Lieferung und/oder Leistung.

Exportakkreditiv (Export Letter of Credit (L/C)

Der Käufer beauftragt seine Bank, ein unwiderrufliches Akkreditiv zur Zahlungssicherheit zugunsten des Verkäufers zu eröffnen. Die eröffnende Bank im Ausland sowie die ggf. bestätigende Genossenschaftsbank sichern dem Verkäufer bei Vorlage von akkreditivkonformen Dokumenten die Bezahlung ab.

Die Zahlung der Lieferung und/oder Leistung an den Verkäufer erfolgt bei Einreichung und Übereinstimmung der Dokumente mit dem Exportakkreditiv (akkreditivkonforme Dokumente) durch die Bank des Käufers im Ausland.

Bei einer zusätzlichen Bestätigung des Exportakkreditivs über die Genossenschaftsbank erfolgt die Zahlung an den Verkäufer nach Einreichung und Prüfung akkreditivkonformer Dokumente durch die Genossenschaftsbank im Inland. Damit werden für den Verkäufer das wirtschaftliche Risiko der Auslandsbank und politische Länderrisiken reduziert.

Exportinkasso (Documents against Payment or Acceptance)

Bei einem Exportinkasso legen wir als Bank des Verkäufers die eingereichten Dokumente der Bank des Käufers im Ausland mit einem Inkassoauftrag vor.

Der Verkäufer erhält damit die Möglichkeit, sein Auslandsgeschäft auf Treuhandbasis abzuwickeln und die Sicherheit, dass seine Exportdokumente dem Käufer erst dann ausgehändigt werden, wenn der Kaufpreis bezahlt oder eine Tratte (Wechsel) durch den Käufer akzeptiert wurde.

Bietungsgarantie (Bid Bond)

Der Bieter/Verkäufer beantragt die Ausstellung der Bietungsgarantie zu Gunsten der ausschreibenden Stelle (Käufer).

Der Bieter/Verkäufer unterstreicht mit der Bietungsgarantie die Ernsthaftigkeit seines Angebotes. Bekommt ein Bieter den Zuschlag und zieht - aus welchen Gründen auch immer - sein Angebot zurück, erhält die ausschreibende Stelle durch die Inanspruchnahme der Bietungsgarantie einen Ausgleich für den ihr dadurch entstehenden Schaden.

Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)

Der Verkäufer beantragt die Ausstellung einer Anzahlungsgarantie zu Gunsten des Käufers.

Mit der Anzahlungsgarantie sichert der Käufer die Rückerstattung seiner geleisteten Anzahlung ab, falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferung und/oder Leistung nicht erbringt.

Vertragserfüllungsgarantie (Perfomance Bond)

Der Verkäufer beantragt die Ausstellung einer Vertragserfüllungsgarantie zu Gunsten des Käufers.

Der Käufer sichert sich mit der Vertragserfüllungsgarantie gegen das Risiko ab, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht vertragsgemäß erbringt.

Gewährleistungsgarantie (Warranty Bond)

Der Verkäufer beantragt die Ausstellung einer Gewährleistungsgarantie zu Gunsten des Käufers.

Der Käufer sichert mit der Gewährleistungsgarantie seine Ansprüche bei Mängeln (z.B. Qualität, Beschaffenheit) der erhaltenen Ware und/oder Leistung ab.

Die Gewährleistungsgarantie gibt dem Käufer die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme der Garantie seinen etwaigen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises und/oder Ersatz des ihm entstandenen Schadens durchzusetzen, wenn der Verkäufer bei Mängeln der Lieferung und/oder Leistung seinen vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Importakkreditiv (Import Letter of Credit)

Der Käufer beantragt die Eröffnung eines Akkreditivs bei seiner Hausbank. Zur besseren Abstimmung beider Parteien darüber, welche Waren wann und wie zu liefern sind, unterstützt diese den Käufer mit entsprechenden Vorlagen.

Der Käufer vermeidet mit dem Importakkreditiv ggf. Vorauszahlungen und stellt sicher, dass er nur zahlen muss, wenn akkreditivkonforme Dokumente vorgelegt werden.

Importinkasso (Documents against Payment or Acceptance)

Bei einem Importinkasso erhalten wir Dokumente von der Auslandsbank (z.B. Handelsrechnung, Packliste, Versanddokumente, Ursprungszeugnis etc.).

Der Käufer erhält die Dokumente gegen Zahlung bzw. Akzept der Tratte (Wechsel).

Der Käufer vermeidet dadurch eine Vorauszahlung.

Für weitere Sonderformen im dokumentären Geschäft (z.B. Standby Letter of Credit) stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung